Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)

- Dipl.-Päd. Jens Leiner, Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeut mit Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie -

Infos für Eltern 

Wann braucht ein Kind eine Psychotherapie?

Die Zeit der Kindheit und der Jugend ist eine sehr abwechslungsreiche und beanspruchende Zeit mit Höhen und Tiefen. Der Heranwachsende und sein Umfeld stehen häufig vor Herausforderungen und vielfältigen Anforderungen, die es zu meistern gilt und an welchen die Beteiligten wachsen können. In der Zeit vom Kleinkindalter bis zur Pubertät und darüber hinaus bis ins junge Erwachsenenalter entwickelt der Mensch sein Verhalten und seinen Körper stetig. Hierbei ist das Entstehen von Verhaltensauffälligkeiten in einer gewissen Weise ganz natürlich. Wenn es jedoch nicht mehr möglich ist diesen Verhaltensauffälligkeiten mit seinen Herausforderungen alleine zu begegnen, kann es nötig sein einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu konsultieren. Eine Behandlung ist demnach dann indiziert, wenn die Problematiken den Heranwachsenden in seiner Entwicklung behindern oder das Umfeld nicht mehr mit dem Heranwachsenden zurecht kommt und ständig Konflikte entstehen. In manchen Fällen wird auch von Seiten der Lehrern und anderen Betreuungspersonen eine Psychotherapie als unumgänglich erachtet. Ich, als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, kann dann die Notwendigkeit dieser Forderung überprüfen.

 

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist heute eine der wichtigsten wissenschaftlich-fundierten Methoden der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen. Die VT, wie sie abgekürzt genannt wird, gehört zu den von den Krankenkassen anerkannten Therapieformen (Richtlinienverfahren).
Die Grundannahme der Verhaltenstherapie ist, dass problematische Verhaltensweisen ebenso wie problematische Gedankenmuster und Emotionen erlernt werden. Innerhalb der Therapie soll das bisher Gelernte demnach umgelernt werden. Die Behandlung orientiert sich an aktuellen Problemen und ist dabei ressourcen-, handlungs- und lösungsorientiert. Im zentralen Fokus steht die Hilfe zur Selbsthilfe, damit sich am Ende des therapeutischen Prozesses der Patient selbst regulieren kann.

 

Welche Verhaltensauffälligkeiten werden behandelt?

In meiner Praxis behandle ich Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr mit:

  • emotionalen Störungen wie Depressionen oder Angststörungen
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Aggressive Verhaltensweisen und Probleme mit impulsivem/ oppositionellem Verhalten
  • Schulproblemen (Schulverweigerung/ Schulangst)
  • Essstörungen (Anorexie/ Bulimie)
  • Zwangsstörungen
  • Störungen der Psychomotorik wie Tics oder Stereotypien
  • Psychosomatische Störungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Schlafstörungen
  • Verhaltensprobleme wie Einnässen und Einkoten

   

Was passiert in den ersten Stunden?

Zu Beginn der ersten Stunde steht das Kennenlernen im Vordergrund. Die Familien, die meine Praxis aufsuchen, haben meist ganz bestimmte Gründe, weswegen sie Hilfe in Anspruch nehmen. Daher bietet die erste Stunde die Möglichkeit Klarheit über Ihr Anliegen zu schaffen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf meine ärztliche Schweigepflicht verweisen.

Wir werden gemeinsam der Frage nachgehen, warum Sie gerade jetzt eine Therapie aufsuchen und Sie können mir erzählen, was Sie bislang vielleicht auch schon versucht haben, um die Probleme zu lösen. Sie werden jederzeit die Möglichkeit haben Fragen an mich zu richten. Zusammen arbeiten wir für die Gesundheit Ihres Kindes. Nachdem wir uns kennengelernt haben, werde ich mit Ihrem Kind schon in der ersten Stunde alleine, wenn es das will, etwas spielen oder mit ihm sprechen, um mit ihm in Kontakt zu kommen. In den weiteren Stunden kommt das Kind idealerweise bereits alleine mit in den Therapieraum.

In der Anfangsphase der Therapie wird die biografische Anamnese und die Diagnostik eine wichtige Rolle einnehmen, um genauer die individuellen Fähigkeiten und Probleme im Verhältnis zum sozialen Umfeld und den jeweiligen altersspezifischen Entwicklungsmöglichkeiten festzustellen. Darauf basierend werde ich einen individuellen Behandlungsplan erarbeiten, aus welchem sich die Therapieziele ergeben werden.
In der Kennlernphase (=Probatorik) wird es auch nötig sein bei einem Kinderarzt/ Allgemeinarzt (falls nötig einem Kinder- und Jugendpsychiater) einen Konsiliarbericht einzuholen. Damit wird sichergestellt, dass keine organische/ körperliche Krankheit vorliegt, welche die Ursache der psychischen Störung sein könnte.

Wenn ich alle notwendigen Informationen habe, die Diagnostik abgeschlossen ist, eine Störung "mit Krankheitswert" und in meiner Praxis ein freier Therapieplatz vorliegt,  kann die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die entsprechenden Formulare liegen in meiner Praxis bereit. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen natürlich gerne behilflich. Ggfs. überprüft ein externer Gutachter anschließend, ob die Therapievoraussetzungen erfüllt sind. Erfolgt die Zusage der Krankenkasse kann die Therapie beginnen.

 

Wie lange dauert eine Therapie?

Eine einzelne Therapiestunde dauert 50 Minuten und beginnt zur halben oder vollen Stunde. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt.  

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die Therapie für Ihr Kind entweder 12 Sitzungen als Kurzzeittherapie (mit der Möglichkeit bei Bedarf um 12 weitere Sitzungen zu verlängern) oder 60 Sitzungen als Langzeittherapie (im Ausnahmefall mit der Möglichkeit um 20 weitere Sitzungen zu verlängern). Auch ist grundsätzlich eine Umwandlung von einer Kurzeit- in eine Langzeittherapie möglich. In akuten Fällen wäre unter Umständen auch eine sogenannte Akutbehandlung denkbar (bis zu 12 50minütige Sitzungen). Hinzu kommen noch sogenannte Bezugspersonenstunden (i.e.L. in Form von Elterngesprächen).
Die bewilligte Stundenanzahl der privaten Krankenkassen weicht hiervon meist ab und wird immer im Einzelfall geprüft und entschieden.

 

Wer bezahlt die Therapie?

Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Bei den privaten Krankenversicherungen müssen die konkreten vertraglichen Konditionen erfragt werden, ob und in welchem Umfang diese Leistungen enthalten sind. Bei den privaten Krankenkassen sollten Sie sich daher bereits im Vorfeld des Erstgesprächs bei ihrer Kasse erkundigen, welche Voraussetzungen für die Übernahme einer Therapie gelten. 

 

Was sollen wir mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Beginn der Behandlung die Krankenkassenkarte Ihres Kindes mit.

  

Wer soll mit in die Therapie kommen?

Je jünger Ihr Kind ist, desto wichtiger wird es sein, dass Sie und Ihrer Meinung nach andere wichtige Familienmitglieder und das weitere Umfeld (Kindergarten, Schule) in den Therapieprozess einbezogen werden. Im Jugendalter hingegen steht der Jugendliche im Mittelpunkt der Therapie. Die Familie wird -mit Einverständnis des Jugendlichen- nur dann stärker einbezogen, wenn sie bei der Entstehung der Probleme eine relevante Rolle spielt. In jedem Fall gilt aber, dass die Familie auch zur Lösung des Problems beitragen kann.